Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern
Mit dem Programm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen / Handwerksbetriebe“ fördert der Freistaat Bayern Aktivitäten kleiner Unternehmen und Handwerksbetrieben im Bereich Forschung und Technologie zur Stärkung der Innovationskraft um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern.
Gegenstand und Ziele der Förderung
Mit dem Förderprogramm der Innovationsgutscheine sollen kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit anerkannten Forschungseinrichtungen herangeführt und so ihre Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft gestärkt werden. Die Innovationsgutscheine sollen dabei die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bzw. eine wesentliche Verbesserung unterstützen.
Art und Umfang der Förderung
Die maximale Förderhöhe beträgt 7500 Euro. Diese deckt maximal 50% der Ausgaben ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen demnach mindestens 15.000 Euro an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden.
Die Innovationsgutscheine können für ein innovatives oder für mehrere verschiedenen Vorhaben gleichzeitig oder nacheinander beantragt werden. Dabei ist zu beachten, dass jedes Vorhaben in sich abgeschlossen ist, mehrere Anträge abgegeben werden und pro Antragsteller maximal drei Innovationsgutscheine beantragt werden können.
Unternehmen, die sich zu einem größeren FuT-Vorhaben zusammenschließen, können max. 4 Innovationsgutscheine kumulieren. Dabei müssen alle beteiligten Unternehmen in den Innovationsprozeß eingebunden sein und die Verwendung der Produktinnovation anstreben. Reine Vermarktungs- und Vertriebspartner bzw. Subunternehmerschaften sind nicht förderfähig.
Weitere Informationen finden Sie unten zum Herunterladen oder unter www.innovationsgutschein-bayern.de
